Kategorie: Allgemeine News
01.01.2008
Versicherungsvertragsgesetz
Das neue Versicherungsvertragsgesetz
Versicherungsvertragsgesetz

Mit dem Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts wurde das Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahr 1908 abgelöst und an die Bedürfnisse eines modernen Verbraucherschutzes angepasst werden.

Wichtige Punkte der geplanten Neuregelung sind beispielsweise eine umfassendere Pflicht des Versicherers zur Beratung und Information des Versicherungsnehmers vor Vertragsschluss, die Einschränkung der dem Versicherungsnehmer auferlegten Anzeigepflichten sowie ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den Versicherer bei Pflichtversicherungen. Die bislang für den Versicherungsnehmer geltende kurze Klagefrist von sechs Monaten wird ersatzlos gestrichen.

Im Bereich der Lebensversicherungen wird der Anspruch auf Überschussbeteiligung zum gesetzlichen Regelfall. Außerdem erhält der Versicherungsnehmer erstmals einen Anspruch auf eine prozentual festgelegte Beteiligung an vorhandenen stillen Reserven.

Mehr Rechtssicherheit entsteht auch dadurch, dass der Rückkaufswert in Zukunft nach dem Deckungskapital der Versicherung zu berechnen ist. Anders als beim bisher zur Grundlage genommenen Zeitwert steht beim Deckungskapital die Höhe fest.

Der Deutsche Bundestag hat die Reform des Versicherungsvertragsrechts am 5. Juli 2007 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsaussschusses vom 20.06.2007 verabschiedet. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft.

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