Kreditversicherung


nennt man den Versicherungszweig der Schadenversicherung gegen Vermögensschäden des Versicherungsnehmers durch Forderungsausfälle der im Vertrag bezeichneten Schuldner oder durch Handlungen der im Vertrag bezeichneten Vertrauenspersonen. 1. Zur Kreditversicherung im engeren Sinne gehören die Konsumentenkreditversicherung, die Warenkreditversicherung und die Investitionsgüterkreditversicherung. 2. Eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) schützt Unternehmen vor Vermögensschäden aus unerlaubten Handlungen, die von Betriebsangehörigen oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens begangen werden. Dazu gehören Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage oder andere vorsätzliche unerlaubte Handlungen, die nach § 823 BGB zum Schadenersatz verpflichten. 3. Auch die Stellung von Bürgschaften und Garantien in Form der Kautionsversicherung gehört in den Bereich der Kreditversicherung.
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