Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung


ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Tätige aus dem Dienstleistungssektor, das heißt für diejenigen Personen und Institutionen, die aus beruflichen Gründen fremde Vermögensinteressen wahrnehmen und z.B. beratend, prüfend oder verwaltend, für andere tätig werden.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bietet Schutz gegen so genannte echte Vermögensschäden. Vermögensschäden sind zwar grundsätzlich auch in Privathaftpflichtversicherungen mitversichert, meist aber mit einer deutlich niedrigeren Versicherungssumme als Sach- und Personenschäden, da es im Privatbereich kaum zu echten Vermögensschäden infolge von Vermögensbetreuungspflichten kommen kann. Anders hingegen im Falle der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung aus Berufsgründen. Hier treten echte Vermögensschäden häufig auf, die Haftung erfolgt aufgrund der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung reguliert somit begründete Haftpflichtansprüche und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Berufsgruppen mit vermögens-bezogenen Sorgfaltspflichten (z.B. Rechtsanwälte, Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare) von erheblicher praktischer Bedeutung, denn auch schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden.
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