Versicherungslexikon


A


Antrag
Der Antrag ist ein Dokument, das zum Abschluss einer Versicherung benötigt wird. Im Antrag werden alle personen- und risikorelevanten Daten abgefragt. Ebenfalls wird im Antrag der Versicherungsschutz dargestellt.
Annahme
Der Versicherer kann jeden Antrag aus risikiotechnischen Entscheidungen ablehnen. Meistens wird eine gesonderte Annahme an den Versicherungsnehmer weitergegeben. Die Annahme ist besonders in der privaten Krankenversicherung wichtig, da die meisten Versicherungsnehmer ihre Krankenversicherung erst kündigen, wenn die Annahme der neuen Gesellschaft vorliegt.
Außenversicherung
Die Außenversicherung ist in bestimmten Teilen der Schadensversicherung mit eingebunden. In der Außenversicherung sind Sachen auch dann mitversichert, wenn sie sich nicht im Versicherungsort befinden. Zum Beispiel sind Sachen aus der Hausratversicherung auch dann versichert, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden.
Ausschluss
Grundsätzlich gibt es kaum Allgefahrenversicherungen. Die Allgefahrenversicherungen decken alle Risiken ab, bis auf die explizit im Bedingungswerk ausgeschlossenen Sachen.
Arglistige Täuschung
Versucht ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsschutz durch arglistige Täuschung zu erlangen, so hat der Versicherer bei Kenntnisnahme der arglistigen Täuschung dasein Recht den Vertrag anzufechten.
Assekuradeur
Der Begriff wird hauptsächlich für Firmen verwendet, die im Namen und Vollmacht von Versicherern Risiken prüfen, annehmen, policieren, das Inkasso durchführen und Schäden regulieren.


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B


BaFin
Das BaFin ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Diese Anstalt handelt im öffentlichen Interesse. Hauptziel des BaFins ist es ein vertrauenswürdiges Finanzdienstleistungssystem in Deutschland zu schaffen.
Bauartklasse
In der Gebäude- und Hausratversicherung richtet sich die Prämie mit nach der bauweise des Objekts. Jedes Objekt ist in einem Verzeichnis eingestuft und wird bei der Prämienfindung zur Unterstützung herangezogen.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Auf jeden Fall gehört Ihre Arbeitskraft zu den wertvollsten und wichtigsten Sachen, denn durch die Arbeitskraft haben Sie die Sicherheit, dass Sie regelmäßig Gehalt bekommen und Sie finanziell unabhängig sind. Aber was passiert wenn Sie tatsächlich mal in die Lage versetzt werden, dass Sie Ihre Arbeitskraft nicht mehr nutzen können? Dann kann Ihnen die Berufsunfähigkeitsversicherung weiter helfen.
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung werden bis zu 80% des Nettogehalts versichert. D.h. ein Arbeitnehmer, der € 1.000,- netto verdient kann eine maximale Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von € 800,- abschließen. Je nach Alter und Beruf gibt es unterschiedliche Versicherer die besonders stark sind in diesem Bereich.
Bezugsrecht
Das Bezugsrecht regelt im Schadensfall, wer die Leistungen aus dem Vertrag erhält. Die Regelung trifft nur auf Lebens- und Unfallversicherungen mit Todesfallschutz zu. Sollte kein Bezugsrecht geregelt sein, so gilt die gesetzliche Erbfolge.


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C


Courtage
Die Courtage wird von Versicherungsgesellschaften an Versicherungsmakler für das vermittelte Geschäft gezahlt.


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D


Deckungssumme
Die Deckungssumme ist die Höchstentschädigungsgrenze, bis zu der der Versicherer den entstanden Schaden übernimmt. In den Haftpflichtversicherungen spricht man von Deckungssummen, da hier der Versicherungswert nicht genau definiert werden kann.
Diebstahl
Der einfache Diebstahl ist keine versicherte Gefahr, da es sich hierbei um die Wegnahme fremder Sachen handelt. Sollte ein Versicherungsnehmer bedroht und zur Herausgabe der Sachen gezwungen werden, ist dies ein Raub, der über die Hausratversicherung mitversichert ist.
Doppelkarte
Die Doppelkarte braucht man, um sein KfzFZ bei der Zulassungsstelle zulassen zu können. Die Doppelkarte bestätigt der Zulassungsstelle, dass Versicherungsschutz in der Haftpflichtversicherung besteht.
Dread-Desease
Dread Disease steht für schwere Krankheiten. Diese Versicherung ist für Arbeitnehmer eine sinnvollegute Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Für den mittlerweile häufigen Fall, dass man nicht als berufsunfähig eingestuft wird, leistet die Dread-Deseasese Versicherung eine vorher vereinbarte Einmalzahlung zur Verfügung. Damit könnten z.B. die Raten fürs Auto abgelöst oder aber auch das Haus vorzeitig entschuldet werdet. Es gibt Versicherungen, die bis zu 46 schwere Krankheiten versichern und einen umfassenden Versicherungsschutz bieten.


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E


Elementarschadenversicherung
In der Elementarschadenversicherung ist das Risiko gegen folgende Gefahren abgesichert:
• Überschwemmung des versicherten Grundstücks
• Rückstau
• Erdbeben
• Erdfall
• Erdrutsch
• Schneedruck
• Lawinen
• Vulkanausbruch
Endalter
Vorbestimmter Ablaufzeitpunkt einer Lebens- oder Rentenversicherung. Meist ist es das Endalter 65 zu dem die Versicherung ausgezahlt wird.


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F


Fahrraddiebstahl
Ein Zusatzbaustein, der in die Hausratversicherung eingeschlossen werden kann, der den einfachen Diebstahl des Fahrrads absichert.
Fahrlässigkeit
Die Fahrlässigkeit ist eine Form des Verschuldens. Je nach schwere des Verschuldens wird zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit unterschieden. Je nach schwere der Fahrlässigkeit kann der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung freigesprochen werden.
Feuerversicherung
Die Feuerversicherung leistet bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion.
Flexible Abrufphase
In der Lebens- und Rentenversicherung kann schon vor Ablauf der Versicherung begonnen werden, die Erträge aus dem Vertrag abzurufen. Den Zeitpunkt des Abrufs kann der Versicherungsnehmer vor Vertragsbeginn festlegen.
Franchise
(frz. Freibetrag) ist die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers am Schadenaufwand für einen versicherten Schaden. In der Schadenversicherung dienen Franchisen dazu, den Versicherer von Bagatellschäden zu entlasten und gleichzeitig das Sorgfaltsinteresse des Versicherungsnehmers zu erhöhen.
(aus: Versicherungsalphabet, ‚Hrsg. Dr. Frank von Fürstenwerth)


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G


Garderobenversicherung
Die Garderobenversicherung leistet für abhandengekommene Garderobengegenstände Ersatz, die gegen Entgelt zur Aufbewahrung abgegeben wurden.
Geldersatz
Der Versicherer hat in der Schadensversicherung den Ersatz in Geld zu leisten.


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H


Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist keine Pflichtversicherung, sondern kommt der Pflicht nach §823 BGB nach. Nach diesem Paragraphen ist man verpflichtet den Schaden, den man gegenüber dritten verursacht hat, zu ersetzen.
Hausratversicherung
In der Hausratversicherung sind alle losen Gegenstände, die dem täglichen Gebrauch dienen oder für die der Mieter die Gefahr trägt mitversichert. Die Versicherung bietet Schutz gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Blitzschlag, Hagel, Einbruch/Diebstahl.
Heil- und Hilfsmittel
Heil- und Hilfsmittel finden sowohl in der privaten Krankenkasse, als auch in der Unfallversicherung Verwendung. Unter diesem Punkt sind z.B. heilunterstützende Hilfsmittel, wie z.B. ein Vorfußentlastungsschuh bei einem gebrochenen großen Zeh, Krücken, oder Massagen zu verstehen.
Heil- und Kostenplan
Ein Heil- und Kostenplan wird von Ärzten erstellt und dient der Vorlage bei den Krankenkassen. So muss z.B. ein Zahnarzt bei einer Krone einen Heil- und Kostenplan erstellen, der dann von der jeweiligen Krankenkasse vor Behandlungsbeginn genehmigt werden muss.abgesegnet werden muss.
Hotelkosten
Werden im Schadensfall von der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung getragen, wenn die Wohnung in einem unbewohnbaren zustand ist. Vorraussetzung für die Übernahme der Hotelkosten ist ein versicherter Schaden.


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I


Inhaltsversicherung
Die Inhaltsversicherung ist für Geschäfte und Firmen. In der Inhaltsversicherung sind die entsprechenden Waren oder Werte der jeweiligen Firmen angesichert.


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J


Jahresarbeitsentgeltgrenze
Angestellte Arbeitnehmer sind grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Beziehen sie jedoch ein Arbeitsentgeltd über der Jahresarbeitsentgeltdgrenze, so sind sie freiwillig versichert in der gesetzlichen Versicherung und können von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private Krankenversicherung wechseln.
Jagdversicherung
Für diesen Bereich gibt es jeweils spezielle Haftpflicht und Allgefahrenversicherungen. Diese Versicherungen decken das besondere Risiko der Jagd ab.


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K


KFZ-Versicherung
In der KFZ Versicherungen gibt es zwei Arten von Versicherung. Die KFZ-Haftpflichtversicherung und die KFZ-Kasko-Versicherung. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die jeder Kraftfahrer benötigt. Ohne Doppelkarte, kann man kein Auto anmelden. Die Doppelkarte bestätigt der Zulassungsstelle, dass Versicherungsschutz für das KFZ besteht.
KFZ-Kasko-Versicherung
Die Kaskoversicherung leistet für Schäden, die z.B. durch Diebstahl oder Vandalismus entstehen.
Krankenversicherung
Es gibt zwei Arten von Krankenversicherung. Die gesetzliche und die private Krankenversicherung
Krankentagegeld
Die Krankentagegeld schützt bei einer Krankheit von länger als sechs Wochen. Diese Versicherung soll den Arbeitnehmer davor schützen, dass er in der Lohnfortzahlung durch die Krankenversicherung Gehaltseinbußen erhält.


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L


Laufzeit
Die Laufzeit wird im Antrag geregelt. Grundsätzlich haben Sachversicherungen andere Laufzeiten als Personenversicherungen.
Leistungsfreiheit
Sollte ein Versicherer bei einem Versicherungsschaden feststellen, dass Obliegenheiten nicht erfüllt wurden oder grobe Fahrlässigkeit mitgewirkt haben, kann der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei sein. Dies ist abhängig vom Bedingungswerk.


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M


Maklervertrag
Mit einem Maklervertrag ermöglicht ein Versicherungsnehmer einem Versicherungsmakler namens und Vollmacht des Versicherungsnehmers seine Versicherungen zu kündigen und neu abzuschließen. Der Maklervertrag wird nicht im Bereich der Sozial-, Lebens- und Krankenversicherung angewandt.
Mitversichertes Zubehör
Mitversichertes Zubehör, wie z.B. Markisen, Garten- und Gewächshäuser, Müllboxen etc. sind im Bedingungswerk gesondert genannt und gelten über die Versicherung als mitversichert.
Mietsachschäden
Mietsachschäden sind in den meisten privaten Haftpflichtversicherungen mit eingeschlossen. Mietsachschäden, sind Schäden, die der Versicherungsnehmer in einer von ihm gemieteten Wohnung verursacht.
Mahnung
Bei Nichtzahlung der Prämie gibt es im Versicherungsbereich das Mahnverfahren. Sollte der Erstbeitrag zu einer Versicherung nicht gezahlt werden, kann der Versicherer nach §38 VVG vom Vertrag zurücktreten. Sollte der Folgebeitrag nicht gezahlt werden kann der Versicherer nach §39 VVG den Vertrag fristlos nach Zugang der qualifizierten Mahnung kündigen.


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N


Neuwert
Beim Neuwert ist der Gegenstand in der Höhe versichert, die er tatsächlich bei Neuanschaffung kostet, und nicht der tatsächliche Wert, die der Gegenstand noch an wert hat.
Nachtzeitklausel
Die Nachtzeitklausel sagt aus, dass der Versicherungsschutz über die Nacht nicht abgesichert ist. In den meisten Fällen ist der Versicherungsschutz in der Zeit von 22.00h bis 06.00h ausgeschlossen.


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O


Oldtimerkennzeichen
Ein Oldtimerkennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen für historische Kraftfahrzeuge. Es ist durch ein „H“ im Kennzeichen deutlich zu erkennen.
Ombudsmann
Der Ombudsmann ist eine neutrale Schiedsstelle für strittige Fragen. In Deutschland gibt es einen solchen Schiedsmann für spezielle Versicherungsangelegenheiten.


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P


Personenversicherung
Die Personenversicherung unterscheidet sich von der Schadensversicherung. In der Personenversicherung sind Schäden an Personen abgesichert. Da man Personenschäden nicht klar an Summen festmachen kann, spricht man auch von der Summenversicherung. Man kann nicht beziffern, welchen Wert ein Leben in der Lebensversicherung hat oder ein Arm in der Unfallversicherung. Man spricht hier auch von der Summenversicherung.


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Q


Quotierung
Gezielte Anfrage von Risiken bei Versicherungsgesellschaften, die dieses Risiko nicht nach einem Standardtarif abbilden können, sondern eine gesonderte Berechnung vornehmen muss.


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R


Rabatt
Können in besonderen Fällen durch eine Gesellschaft gegeben werden. Häufig wird ein sog. Bündelungsrabatt gegeben. Dieser Rabatt setzt voraus, dass mehrere Verträge eines Versicherungsnehmers bei einer Versicherungsgesellschaft sind.
Rabattübertragung
Die Rabattübertragung ist ein gängiges Mittel in der KfZ-Versicherung. Hier können die Freiheitsrabatte der jeweiligen Fahrer an Familienangehörige ersten Grades übertragen. Bedingung ist jedoch, dass die Familienangehörigen die Rabatte in der Zeit hätten selbst „erfahren“ können.
Rechtsschutzversicherung
Sollten Sie mal in einen Rechtsstreit verwickelt sein, dann können die Kosten für diese Angelegenheit schnell ins Unermessliche steigen. Eine Rechtschutzversicherung bietet - je nach Deckungsumfang - unter anderem Versicherungsschutz für folgende Gefahren:
• Privat- und Berufs-Rechtsschutz
• Privat- und Berufs-Rechtsschutz mit Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
• Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
• Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz mit Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
• Verkehrs-Rechtsschutz je Fahrzeug
• Verkehrs-Rechtsschutz für alle Fahrzeuge von Lohn- und Gehaltsempfängern
Risiko
Im Versicherungsbereich wird der Begriff des Risikos grundsätzlich für das versicherte Objekt/die versicherte Person verwandt. Das Risiko ist im Versicherungsschein genannt.
Risikofortfall
Der Risikofortfall führt zu einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Verkauft der Versicherungsnehmer sein KfZ, so endet die Vertragsbeziehung zwischen den beiden Parteien mit Datum des Verkaufs, da der Versicherungsnehmer nicht mehr das Risiko besitzt.
Rückkaufswert
Der Rückkaufswert ist der Wert, der bei einer Lebens- oder Rentenversicherung entsteht. Sollte ein Versicherungsnehmer eine der o.ga. Versicherungen kündigen hat er nur Anspruch auf den Rückkaufswert.
Risikoversicherung
Die Risikoversicherung ist eine Versicherung, die nur ein gewisses Risiko abdeckt. Eine Risikolebensversicherung deckt nur den eventuellen Tod der versicherten Person ab, ohne dass Beiträge angesammelt und verzinst werden.


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S


Summenversicherung
In der Summenversicherung sind jeweilige Summen auf den Schaden abgeschlossen. Man erhält also im Schaden die vereinbarte Summe als Versicherungsleistung und nicht den Wert der versicherten Sache. In der Summenversicherung sind ausschließlich Personen versichert.
Schadensversicherung
Entgegen der Summenversicherung wird in der Schadensversicherung der Schaden an der versicherten Sache ersetzt. Wenn ein Hausratgegenstand durch einen versicherten Schaden zerstört wird, wird der entstandene Schaden ersetzt. Entgegen der Summenversicherung wird im vorweg der Bedarf ermittelt, so dass keine Unterversicherung entsteht.


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T


Tauchunfall
Tauchunfälle sind grundsätzlich nicht in der Unfallversicherung mitversichert, da dies im Einzelfall schwierig zu prüfen ist. Bei einigen Versicherungsgesellschaften ist das Tauchrisiko grundsätzlich mit eingeschlossen. Der Leistungsumfang beträgt dann auch die Kosten für tauchtypische Erkrankungen (wie z.B. Cassionkrankheit) und leistet auch bei einem Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod.
Tierversicherung
Es gibt für bestimmte Tiere eigenständige Versicherungen, mit denen das Leben und Krankheiten der jeweiligen Tiere versichert werden können.
Tierhalterhaftpflichtversicherung
In dieser Haftpflichtversicherung wird das Risiko durch den Besitz bestimmter Tiere, wie z.B. Pferde geregelt.


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U


Unfallversicherung
Die private Unfallversicherung leistet 24h weltweit. In der Unfallversicherung können Invalidität, Todesfall, Bergungskosten, kosmetische Operation, Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und Unfallrenten abgeschlossen werden. Für die Unfallversicherung gibt es eine einfache Definition. Plötzlich von außen unfreiwillig auf den Körper einwirkend. Sollte nach einem Unfall eine Invalidität vorliegen, leistet die Versicherung gemäß den vereinbarten Summen.
Unterversicherung
In der Hausrat- und Gebäudeversicherung kann der Versicherungsnehmer unterversichert sein. Der Versicherer errechnet anhand bestimmter Grundlagen eine Versicherungssumme. Sollte ein Versicherungsnehmer der Auffassung sein, dass die Versicherungssumme zu hoch ist, so kann er eine individuelle Versicherungssumme vereinbaren. Im Schadensfall wird dann der prozentuale Anteil der Unterversicherung in Abzug zur Entschädigung gebracht. Dies hat zur Folge, dass der Versicherungsnehmer nur bei einem Totalschaden die volle Versicherungssumme ausgezahlt bekommt.


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V


Vorläufige Deckung
Die vorläufige Deckung ist eine Erklärung des Versicherers über eine zeitlich eingeschränkte Periode. Meist wird die vorläufige Deckung gewährt, wenn der Antrag eingegangen ist, aber die Policierung bei Versicherungsgesellschaft noch Zeit beansprucht.
Veranstalterhaftpflichtversicherung
Diese Versicherung schützt Veranstalter von Events vor Schäden, die durch die Veranstaltung Ddritten zugefügt werden.
Versicherungsvertrag
Im Versicherungsvertrag wird klar das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und der Versicherungsgesellschaft geregelt. Alle Rechte und Pflichten sind in den jeweiligen Bedingungen zu den einzelnen Verträgen geregelt.
Versicherungssumme
Der Versicherer haftet in der Schadensversicherung nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme
Versicherungswert
Bezieht sich die Versicherung auf eine Sache, so gilt, soweit sich nicht aus den Umständen ein anderes ergibt, der Wert der Sache als Versicherungswert
Versichertes Risiko
Beschreibt im Versicherungsschein das Wagnis, für das der Versicherer die Gefahr trägt.
Vorfälligkeitsentschädigung
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Betrag, der bei vorzeitiger Rückzahlung eines Kredits an den Kreditgeber gezahlt werden muss.


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W


Wassersportversicherung
Bei der Wassersportversicherung gibt es mehrere Arten von Versicherungsschutz. Zum einen gibt es die Wassersportkaskoversicherung, die ähnlich wie beim KFZ leistet wenn ein Schiff einen entsprechenden Schaden erleidet. Zum anderen gibt es die Wassersporthaftpflichtversicherung, die für Schäden gegenüber dritten aufkommt. Diese Versicherung ist speziell für den Bereich der Wassersportarten ausgelegt.


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Z


Zeitwert
Der Zeitwert ist der Neupreis der versicherten Sache abzüglich der Wertminderung durch Gebrauch und Alter. In der Haftpflicht und KFZ Versicherung wird grunsätzlich nur nach Zeitwert entschädigt.


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