Hausratversicherung
-
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung wurde erstmalig 1942 als selbständiger Versicherungszweig auf der Grundlage der VHB 42 angeboten. Die Versicherungsbedingungen wurden mehrfach, zuletzt 2000, überarbeitet. Versicherte Gefahren und Schäden: Brand, Blitzschlag, Explosion und Luftfahrzeugabsturz, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus, Leitungswasser, Rohrbruch und Frost, Sturm und Hagel. Die Erweiterung um eine Elementarschadenversicherung ist möglich. Versichert sind neben Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen der versicherten Sachen auch verschiedene Kostenarten, z.B.: Aufräumungskosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Transport- und Lagerkosten, Rettungskosten, Schlossänderungskosten, Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen, Hotelkosten.
Die Hausratversicherung ist grundsätzlich eine Neuwert - und Vollwertversicherung, d.h. die Versicherungssumme muss dem Wiederbeschaffungspreis gleichartiger neuer Sachen entsprechen, damit ausreichender Versicherungsschutz besteht. Zur Vermeidung einer Unterversicherung bieten die Versicherer unterschiedliche Hilfsmittel an, z.B. Unterversicherungsverzicht, Vorsorgeversicherung oder auch automatischer Inflationsausgleich.
Der Beitragssatz in der Hausratversicherung richtet sich nach der Nutzungsrat der Wohnung, der Bauartklasse des Gebäudes und der Tarifzone.