Privat-Haftpflichtversicherung


Privat-Haftpflichtversicherung

Wichtige Art der allgemeinen Haftpflicht-Versicherung, durch die nach den AHB Deckung gegen Haftpflichtansprüche aus den Gefahren des privaten Lebensbereichs gewährt wird. Nicht versichert sind die Gefahren eines Betriebes, Berufes, Dienstes oder Amtes (Betriebshaftpflichtversicherung).

Mitversichert ist die Teilnahme am Straßenverkehr, jedoch mit Ausnahme des Betriebs von Kraftfahrzeugen, sowie das Halten zahmer Haustier, jedoch mit Ausnahme von Hunden, Pferden, Rindern, Reit- und Zugtieren (für diese ist eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung erforderlich). Besonders versichert werden muss z.B. auch das Haftungsrisiko aus der Vermietung von Räumen, (Eigentums-) Wohnungen oder Häusern sowie aus dem Halten von Motor-, Segel- oder Ruderbooten (Sportboot-Haftpflichtversicherung).

Die Versicherung erfolgt häufig mit pauschalen Deckungssummen für Personen- und Sachschäden sowie begrenzten Einschlüssen von Vermögensschäden und Mietsachschäden. Gegenüber den AHB ist der Versicherungsschutz auch auf Schäden bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt i.d.R. bis zu einem Jahr erweitert. Außer dem Versicherungsnehmer sind dessen Ehepartner (unter bestimmten Voraussetzungen auch der nichteheliche Lebenspartner) sowie die unverheirateten Kinder bis zur Volljährigkeit (bei ununterbrochener Schul- oder Berufsausbildung auch darüber hinaus) versichert.
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