Rechtsschutzversicherung
-
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung hat die Aufgabe für die Wahrnehmung der Interessen des Versicherungsnehmers bei Rechtstreitigkeiten zu sorgen und die dabei erwachsenden Kosten zu tragen. Zu den versicherten Kosten gehören insbesondere die Rechtsanwaltsgebühren des eigenen Anwalts und ggf. eines Korrespondenzanwaltes, sowie die Gerichtskosten. Der Versicherer stellt bei einer drohenden Haftstrafe außerdem eine erforderliche Kaution in Form eines zinslosen Darlehens.
Versicherungsschutz besteht im allg. in Europa, in den sonstigen Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Darüber hinaus kann auch eine weltweite Deckung vereinbart werden.
Die Rechtsschutzversicherer bieten vertraglichen Schutz für unterschiedliche Rechtsbereiche an, z.B. Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Wohnungs- (Miet-) und Grundstücks-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz oder auch Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht. Diese Rechtsbereiche, auch Leistungsarten genannt, werden im wesentlichen in folgenden Vertragsarten angeboten: Verkehrs-Rechtsschutz, Familien-Rechtsschutz (Privat-Rechtsschutz), sowie Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Für den gewerblichen Bereich gibt es noch eine Reihe an besonderen Vertragsarten.