Reiserücktrittskostenversicherung


Reiserücktrittskostenversicherung

Eine Form der Vermögensversicherung, die mit der weiten Verbreitung der Pauschalreisen besondere Bedeutung erlangt hat. Es werden die Kosten ersetzt, die der VN dem Reiseveranstalter oder Vermieter schuldet (pauschalierte Stornokosten), wenn er eine gebuchte Reise nicht antritt oder eine Ferienwohnung nicht nutzt. Bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise werden die anfallenden Mehrkosten für die Rückreise erstattet. Versicherte Rücktritts -oder Abbruchgründe sind z.B. Tod, Unfall, Erkrankung des VN oder naher Angehöriger.
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