Tierhalterhaftpflichtversicherung
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Tierhalterhaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtrisiken aus der Eigenschaft des Versicherungsnehmers als Tierhalter, für den §§ 833,834 BGB verschärfte Haftungsvorschriften gelten, können in einer besonderen Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgedeckt werden (insbesondere Hundehalter-Haftpflichtversicherung und Pferdehalter-Haftpflichtversicherung). Zum Teil sind diese Risiken aber auch in anderen Haftpflichtversicherungen bereits enthalten, z.B. in der Privat-Haftpflichtversicherung in Bezug auf das Halten zahmer Haustiere mit Ausnahme von Hunden, Pferden, Rindern, Reit- und Zugtieren.