Unfallversicherung
-
Unfallversicherung
Übergeordneter Begriff für die Versicherung gegen die finanziellen Folgen von Unfällen.
1. Sozialversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz gegen die finanziellen Folgen von Arbeits- und Wegeunfällen. Träger sind die Berufsgenossenschaften. Pflichtversichert sind alle aufgrund eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses Beschäftigten.
2. Private Unfallversicherung: Während die gesetzliche Unfallversicherung auf den Bereich der Arbeitsunfälle beschränkt ist, bietet die private Unfallversicherung rund um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz gegen finanziellen Mehrbedarf infolge von Gesundheitsschädigungen des Versicherten durch Unfall.
Kernstück der Unfallversicherung ist die Versicherungsleistung bei Invalidität infolge eines Unfalls. Der Invaliditätsgrad wird bei Verlust oder Gebrauchsunfähigkeit von Gliedmaßen oder Sinnesorganen nach der Gliedertaxe bestimmt. Zur Verbesserung der Leistung bei besonders schweren Unfällen kann eine progressive Invaliditätsstaffel vereinbart werden. Der Prämientarif ist nach den versicherten Leistungsarten und der Höhe der jeweils versicherten Summe gegliedert, weiterhin wird i.d.R. nach zwei Berufsgruppen (A=ohne, B=mit körperlicher Berufsarbeit) differenziert.