Wohngebäudeversicherung
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Wohngebäudeversicherung
Kombinierte Versicherung von Gebäuden, die ganz oder überwiegend Wohnzwecken dienen. Versichert ist das Gebäude mit seinen Bestandteilen. Gebäudezubehör ist versichert, wenn es der Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder seiner Nutzung zu Wohnzwecken dient. Weiteres Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile (z.B. Hundehütte, Fahnenmast) sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung versichert.
Versicherte Gefahren und Schäden: Brand, Blitzschlag, Explosion und Luftfahrzeugabsturz, Leitungswasser, Rohrbuch und Frost, Sturm und Hagel. Versichert sind auch verschiedene Kostenarten: u.a. Mietverlust, Aufräumungs- und Abbruchkosten, Rettungskosten sowie Mehrkosten durch behördliche Wiederaufbaubeschränkungen.
Die Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich eine Neuwert -und Vollwertversicherung (s. Hausratversicherung). Die Beitragsberechnung richtet sich nach der Bauartklasse des Gebäudes, dem Gebäudealter und der Tarifzone, die das regional unterschiedliche Leitungswasser -und Sturmrisiko berücksichtigt. Der Beitragssatz wird in der Gleitenden Neuwertversicherung auf die Versicherungssumme 1914 angewendet. Der sich so ergebende Beitrag 1914 wird zur Berechung des aktuellen Beitrages mit dem jeweils gültigen Gleitenden Neuwertfaktor multipliziert.