Betriebliche Altersvorsorge


Betriebliche Altersvorsorge

Als zweite Schicht der Drei-Schichten-Theorie Teil der Alterssicherung. Rechtliche Grundlage: Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung. Dabei sind die schon zuvor entwickelten Formen der Bildung von Pensionsrückstellungen ohne und mit Rückdeckungsversicherung, der Direktversicherung und der Pensionskassen anerkannt und durch die Gesichtspunkte der flexiblen Altersgrenze, des Auszehrungsverbots der Insolvenzsicherung und der Unverfallbarkeit ergänzt worden. Betriebsrenten können wegen wirtschaftlicher Notlage des Arbeitgebers nur dann gekürzt werden, wenn die wirtschaftliche Notlage über einen Sanierungsplan dauerhaft überwunden werden kann. Eine EU-Richtlinie sowie die Rechtsprechung des EuGH verpflichten die Mitgliedsstaaten in der EU zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit.
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