Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Zweig der Sozialversicherung. Sie gewährt Sach- und Geldleistungen unter anderem zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und Früherkennung von Krankheiten und zur Krankenbehandlung. Sie ist zu unterscheiden von der privaten Krankenversicherung (PKV).
Die GKV soll ihrer ursprünglichen, inzwischen erweiterten Zielsetzung nach den Personenkreis erfassen, der wegen seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage im Krankheitsfall besonders hilfsbedürftig ist und sich den benötigten Versicherungsschutz grundsätzlich nicht aus eigener Kraft beschaffen kann. Die Träger der GKV sind: Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Bundesknappschaft, die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, die Seekrankenkasse sowie die Ersatzkassen.
Grundsätzlich besteht Versicherungspflicht; Versicherungspflichtig sind außer den Arbeitnehmern insbesondere Rentner, Landwirte, Künstler, mitarbeitende Familienangehörige sowie Studenten an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen einschließlich Fachhochschulen bis zum 14.Semester. Für Angestellte und Arbeiter gilt die Versicherungspflicht nur bis zur Jahresarbeitsverdienstgrenze. Der Krankenversicherungsschutz erstreckt sich nicht nur auf den Versicherten, sondern im allg. auch auf dessen Familienangehörige. Möglich ist auch freiwillige Mitgliedschaft.
Das Leistungssystem der GKV ist dadurch gekennzeichnet, dass die Behandlungsleistungen und die Krankenhausleistungen als Naturalleistungen gewährt werden: Es stehen den Kassenpatienten Vertragsärzte zur Verfügung. Arzt und Krankenhaus werden nach einem besonderen Verfahren aus Mitteln der Träger der GKV bezahlt.
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