Lebensversicherung


Lebensversicherung

Der volkswirtschaftlich und sozialpolitisch immer noch wichtigste Versicherungszweig ist die Lebensversicherung. Im Rahmen des Drei-Schichten-Konzeptes ergänzt sie die gesetzliche Rente und die betriebliche Altersversorgung und ist somit Teil der sozialen Sicherung breiter Bevölkerungskreise. Daneben ist sie durch den Sparvorgang ein wichtiges Kapitalsammelbecken und bedeutender Faktor auf den Kapitalmärkten wegen der Langfristigkeit der Kapitalanlagen.

Gedeckte Risiken: Todesfallrisiko, Erlebensfallrisiko, Berufsunfähigkeitsrisiko, Pflegefallrisiko sowie Heirats- und Unfalltodrisiko. Die Lebensversicherung ist eine Summenversicherung und Personenversicherung. Die wichtigsten Versicherungsarten sind Lebensversicherung mit Kapitalzahlung für den Todes- und Erlebensfall (gemischte Kapitalversicherung), die Risikolebensversicherung, die fondsgebundene Lebensversicherung, die Ausbildungsversicherung und die Restschuld-Lebensversicherung.

Lebensversicherungen, die keine oder nur eine geringe Todesfallleistung vorsehen, sind Renten-, Berufsunfähigkeits-, Pflegerenten-Versicherung.

Als Zusatz zur Lebensversicherung sind üblich Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, Unfallzusatzversicherung, Todesfallschutz-, Hinterbliebenenschutz- und Pflegerenten-Zusatzversicherung.

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge hat die Direktversicherung große Bedeutung, die vom Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben des Arbeitnehmers abgeschlossen wird. Die Finanzierung erfolgt durch Beiträge des Arbeitgebers. Eine Beteiligung des Arbeitnehmers z.B. durch Gehaltsumwandlung ist möglich.
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