Private Krankenversicherung (PKV)


Private Krankenversicherung

Die PKV ist ein im Versicherungsvertragsgesetz gesondert geregelter Zweig der Personenversicherung. Die PKV beruht auf dem Äquivalenzprinzip, die Beiträge richten sich nach dem für das Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand maßgeblichen versicherungsmathematisch ermittelten Tarif.

Versicherungsarten: Krankheitskosten-Versicherung, Krankenhaustagegeld-Versicherung, Krankentagegeld-Versicherung, Kurkosten-Versicherung, Auslandsreisekrankenversicherung und Pflegekranken-Versicherung. An die Stelle der GKV kann die substitutive Krankenversicherung treten, für die besondere Vorschriften gelten. Die wirtschaftliche sowie soziale Bedeutung der PKV ist groß. Es können grundsätzlich niedergelassene approbierte Ärzte und beliebige Krankenanstalten in Anspruch genommen werden.

Der Versicherungsnehmer selbst bezahlt Arzt und Krankenhaus und erhält seine Leistungen nach Maßgabe des Tarifs erstattet, soweit nicht das Versicherungsunternehmen aufgrund einer Kostenübernahmeerklärung oder Versicherungs-Card unmittelbar bezahlt.
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