Rentenversicherung


Rentenversicherung

1. Private Rentenversicherung: Versicherung mit vertraglich von vornherein auf Rentenzahlungen gerichteten Leistungen. Erfolgt nachträglich bei einer Lebensversicherung oder Unfallversicherung eine Verrentung der Kapitalversicherungssumme, spricht man nicht von einer Rentenversicherung. Bei der Rentenversicherung können gleichbleibende Renten vorgesehen sein, aber auch steigende oder fallende. Die Berufsunfähigkeits-Versicherung leistet Renten bei Eintritt der Berufsunfähigkeit. Bei Pflegerentenversicherung wird Rente gezahlt bei Pflegebedürftigkeit. Neben der Altersrente und der Invalidenrente werden in der Individualversicherung auch Überlebensrenten für Witwen und Waisen gedeckt.

2. Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung. Sie umfasst die Angestellten-Versicherung und Arbeiterrentenversicherung, die Knappschafts-Versicherung, die Altershilfe für Landwirte und die Künstlersozial- Versicherung. Die Rentenversicherung für Selbständige umfasst verschiedene Gruppen von Selbständigen, die der Gesetzgeber als besonders schutzbedürftig angesehen hat.
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