Riesterrente


Die Riester-Rente ist eine vom Staat durch Zulagen und Sonderausgaben-Abzugsmöglichkeit geförderte, privat finanzierte Rente. Die Förderung ist im Altersvermögensgesetz geregelt.

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70% auf 67% reduziert wurde.

Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben zurzeit u.a. folgende Personen, wenn sie der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen: rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, rentenversicherungspflichtige Selbständige, Bezieher von Arbeitslosengeld, Bezieher von Krankengeld, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, Bezieher von Vorruhestandsgeld, sofern diese zuvor pflichtversichert waren. Seit 2005 wird auch die Rürup-Rente, welche vor allem für nicht Riester-Anspruchsberechtigte interessant ist, durch Steuervorteile während der Ansparphase staatlich gefördert.
VIM Versicherungs-und Immobilien-Makler e.K. | Rahmenstraße 10 | 58638 Iserlohn | Tel.: +49 (2371) 15 48 48 | info@vim-iserlohn.de
Versicherungsvertragsgesetz
Das neue Versicherungsvertragsgesetz mehr


VIM Versicherungs-und Immobilien-Makler e.K. | Rahmenstraße 10 | 58638 Iserlohn | Tel.: +49 (2371) 15 48 48 | info@vim-iserlohn.de