Risikolebensversicherung
Lebensversicherung zur ausschließlichen Abdeckung des Todesfallrisikos innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Wird sie mit fallender Versicherungssumme vereinbart, verringert sich die Summe in gleichen zeitlichen Abständen auf Null (z.B. zur Absicherung von Teilzahlungskrediten oder Bauspardarlehen im Rahmen einer Restschuldlebensversicherung). Bei gleichbleibender Versicherungssumme bleibt die ursprünglich vereinbarte Versicherungsleistung während der Laufzeit unverändert.
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