Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung


KFZ-Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung für Halter von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern für Schäden durch den Gebrauch des Fahrzeuges.

Versichert ist neben der gesetzlichen Haftpflicht des Fahrzeughalters auch die des Eigentümers der Fahrzeuges sowie des Fahrers und Beifahrers. Der Abschluss der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung ist durch das Pflichtversicherungs-Gesetz vorgeschrieben. Der Nachweis wird durch die Vorlage einer Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle geführt. Für bestimmte Risiken besteht ein Annahmenzwang des Versicherers.

Die Leistung des Versicherers umfasst die Befriedigung berechtigter und die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche, die gegen den versicherten Personenkreis aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts erhoben werden. Die Versicherung muss mindestens in Höhe der im Pflichtversicherungs-Gesetz geregelten Mindestdeckungssummen genommen werden, es ist auch eine unbegrenzte Deckung möglich.

Für unfallfreies Fahren werden je nach Dauer der Schadenfreiheit Schadenfreiheitsrabatte eingeräumt. Seit Mitte 1996 wurde für PKW-Neuverträge ein Typentarif, der sich nicht an der Motorleistung, sondern am Schadenbedarf je Fahrzeugtyp orientiert, marktweit eingeführt.
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