Fahrzeug-Versicherung


Die Fahrzeug-Versicherung deckt Schäden durch Beschädigung, Zerstörung und Verlust des versicherten Fahrzeuges einschließlich bestimmter Zubehörteile. Versicherungswert ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges bzw. der Zubehörteile. Die Fahrzeug-Versicherung wird in Form der Fahrzeugteil-Versicherung und der Fahrzeugvoll-Versicherung abgeboten.

1. Die Fahrzeugteil-Versicherung (Teilkasko-Versicherung) deckt Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl und andere Entwendungstatbestände, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung und Kurzschluss-Schäden an der Verkabelung. Die Versicherung kann mit einer Selbstbeteiligung (üblich 150 €) abgeschlossen werden. Der Beitrag richtet sich bei PKW nach der Typklasse, die aufgrund des Schadenbedarfs für diesen Fahrzeugtyp ermittelt wird (das sog. Typklassenverzeichnis)

2. Die Fahrzeugvoll-Versicherung (Vollkasko-Versicherung) umfasst die Gefahren der Fahrzeugteil-Versicherung, bezieht sich aber zusätzlich auf Schäden durch Unfall sowie mut- und böswillige Handlungen betriebsfremder Personen. Für die Gefahren der Fahrzeugteil-Versicherung kann eine Selbstbeteiligung von 150 € vereinbart werden, für die Gefahren Unfall und böswillige Beschädigung sind auch höhere Selbstbeteiligungen bei entsprechend niedrigerem Beitrag möglich. Für die Beitragsbemessung in der Fahrzeugvoll-Versicherung von PKW gibt es wie in der Teilkasko Typklassen, zusätzlich werden Schadenfreiheitsrabatte angerechnet.

3. Kraftfahrtunfall-Versicherung (Insassenunfall-Versicherung) ist eine Versicherung der Insassen eines Kraftfahrzeuges gegen Unfälle in Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, Be- und Entladen sowie Abstellen des Fahrzeuges oder eines Anhängers, auch Unfälle beim Ein- und Aussteigen. Die Vertragsgestaltung entspricht ansonsten im Wesentlichen der Allgemeinen Unfallversicherung. Versicherbar sind Leistungen bei Invalidität und Unfalltod sowie verschiedene Formen der Tagegeld-Versicherung. Die Kraftfahrtunfallversicherung nach dem Pauschal-system (üblich bei PKW) bezieht sich auf alle berechtigten Insassen des Fahrzeuges mit Ausnahme von Berufsfahrern. Die Versicherungssummen werden zu gleichen Teilen auf alle Insassen aufgeteilt. Bei Versicherungen nach dem Platzsystem (z.B. für Kraftomnibusse) ist jeder Platz mit derselben Versicherungssumme versichert. Möglich ist auch die namentliche Versicherung bestimmter Personen unabhängig vom benutzten Kraftfahrzeug.
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