Ertragsausfallversicherung


Die Ertragsausfallversicherung (auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannt) ersetzt im Anschluss an einen Geschäfts-Inhaltsschaden den im versicherten Betrieb nicht mehr zu erwirtschaftenden Gewinn und die anfallenden fortlaufenden Kosten; einschließlich Löhne und Gehälter.

Ein versicherter Betrieb soll finanziell so gestellt werden, wie wenn der Betrieb nicht unterbrochen worden wäre.
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Versicherungsvertragsgesetz
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