Mietausfallversicherung
Die Mietausfallversicherung ersetzt im Anschluss an einen Gebäudeschaden (z.B. durch Feuer, Leitungswasser, Sturm etc.) die entgangenen Mieteinnamen, wenn der Mieter berechtigterweise die Mietzahlung eingestellt oder reduziert hat; bis zur Wiederherstellung der Mieträume, längstens bis zu dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Zeitraum.
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