Umwelthaftpflichtversicherung


Der Leistungsumfang der Umwelthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden, verursacht durch Umwelteinwirkungen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des versicherten Betriebes für Folgeschäden durch Umwelteinwirkungen.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, ersetzt die Umwelthaftpflichtversicherung dem Geschädigten den Schaden bis zu den vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Die sogenannte Umwelthaftpflicht-Basisdeckung ist bei vielen Versicherern in der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Hierüber sind Schäden durch Umwelteinwirkungen versichert, die nicht von umweltrelevanten Anlagen ausgehen.

Im sogenannten Umwelthaftpflichtmodell können Schäden durch diese umweltrelevanten Anlagen versichert werden. Es handelt sich um folgende Anlagen:
• WHG-ANLAGEN
Anlagen zur Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Ablagerung, Beförderung oder Wegleitung von gewässerschädlichen Stoffen.
• UMWELT-HG-ANLAGEN
Anlagen, die der Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz unterliegen, für die aber keine Deckungsvorsorgepflicht besteht.
• SONSTIGE DEKLARATIONSPFLICHTIGE ANLAGEN
Anlagen, die nach Umweltschutznormen (zum Beispiel 4. BImSchV) einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht unterliegen, soweit es sich nicht um WHG-Anlagen (Baustein 1) oder Umwelt-HG-Anlagen (Baustein 2 und 5) handelt.
• UMWELT-HG-ANLAGEN / PFLICHTVERSICHERUNG
Anlagen, für die nach Umwelthaftungsgesetz eine Deckungsvorsorgepflicht besteht.
VIM Versicherungs-und Immobilien-Makler e.K. | Rahmenstraße 10 | 58638 Iserlohn | Tel.: +49 (2371) 15 48 48 | info@vim-iserlohn.de
Versicherungsvertragsgesetz
Das neue Versicherungsvertragsgesetz mehr


VIM Versicherungs-und Immobilien-Makler e.K. | Rahmenstraße 10 | 58638 Iserlohn | Tel.: +49 (2371) 15 48 48 | info@vim-iserlohn.de