Betriebshaftpflicht-Versicherung


Versicherungsart der Haftpflichtversicherung, in der die Gefahren eines industriellen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betriebes aus allen Eigenschaften und Betätigungen, die üblicherweise dem Betriebszweck dienen, gedeckt sind.

Versichert ist neben der Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Betriebsinhaber auch die persönliche Haftpflicht der Betriebsangehörigen bei Ausführung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Die Beitragsbemessung erfolgt nach Lohn- und Gehaltssumme, Zahl der Beschäftigten oder nach dem Umsatz des Betriebes. Seit Schaffung der Umweltschutzhaftpflicht-Versicherung im Jahre 1992 sind Umweltrisiken in der Betriebshaftpflicht-Versicherung nicht mehr versichert.
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